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§ 47Amtlich · § 5 UrhG

Löschung von Daten

Zeitreise: 06.08.2025

Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers nicht mehr erforderlich sind.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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