Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 407 Frachtvertrag


(1) Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. (2) Der Absender wird verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen. (3) Die Vorschriften dieses U

Handelsgesetzbuch - HGB | § 383


(1) Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. (2) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Untern

Handelsgesetzbuch - HGB | § 453 Speditionsvertrag


(1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (3) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Besor

Handelsgesetzbuch - HGB | § 467 Lagervertrag


(1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. (2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (3) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Lagerung
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 343 Herabsetzung der Strafe


(1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht blo

Referenzen - Urteile |

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2009 - I ZR 217/07

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 217/07 Verkündet am: 17. September 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2001 - I ZR 323/98

bei uns veröffentlicht am 25.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 323/98 Verkündet am: 25. Januar 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2013 - I ZR 77/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 7 7 / 1 2 Verkündet am: 13. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2008 - I ZR 168/05

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 168/05 Verkündet am: 17. Juli 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 10. Jan. 2017 - 2 HK O 16/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.500,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.01.2016 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Landgericht Memmingen Endurteil, 18. Juli 2018 - 1 HKO 137/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.06.2017 zu zahlen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Be

Oberlandesgericht München Endurteil, 01. Juni 2017 - 6 U 3973/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 1.9.2016 - 7 O 7071/15 - abgeändert und wie folgt gefasst: I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Mei

Landgericht Memmingen Endurteil, 18. Juli 2018 - 1 HK O 137/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.06.2017 zu zahlen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Landgericht Tübingen Urteil, 25. Mai 2018 - 4 O 225/17

bei uns veröffentlicht am 25.05.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR - und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. Sept. 2015 - I-15 U 129/14

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2014 verkündete Urteil der7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (Az. 7 O 12/14) wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das vorliegende Urteil und

Landgericht Münster Urteil, 14. Jan. 2015 - 021 O 102/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, a) es zu unterlassen, ohne ausdrückliches Einverständnis per  E-Mail Werbung an die Klägerin zu versenden, insbesondere hinsichtlich der Bewerbung von Folienaufklebern – wie  geschehen mit der E-Mail-Werbung vom 1

Landgericht Bielefeld Urteil, 12. Sept. 2014 - 10 O 40/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 € nebst acht Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2013 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistu

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Dez. 2004 - 13 U 100/2004; 13 U 100/04

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 27.4.2004 in Ziffer 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5.

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(1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das...