Heimmindestbauverordnung - HeimMindBauV | § 7 Rufanlage
Räume, in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, müssen mit einer Rufanlage ausgestattet sein, die von jedem Bett aus bedient werden kann.
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 28 TKG 2021.