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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Auskunftspflicht

Zeitreise: 22.12.2025‹ § 7§ 9 ›

Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Inhaberinnen oder die Leiter und Leiterinnen der Erhebungseinheiten. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 7 Nummer 2 ist freiwillig.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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