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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Hilfsmerkmale

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Hilfsmerkmale sind 1. Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit, 2. Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

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