Amtlich · § 5 UrhG
Art 7 GoetheMedStat 2003
Zeitreise: 19.11.2003
Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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