Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 29 Weitere Fälle der Kostenhaftung
Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 29 Weitere Fälle der Kostenhaftung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gerichtskostengesetz Inhaltsverzeichnis
Die Kosten schuldet ferner,
- 1.
wem durch gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind; - 2.
wer sie durch eine vor Gericht abgegebene oder dem Gericht mitgeteilte Erklärung oder in einem vor Gericht abgeschlossenen oder dem Gericht mitgeteilten Vergleich übernommen hat; dies gilt auch, wenn bei einem Vergleich ohne Bestimmung über die Kosten diese als von beiden Teilen je zur Hälfte übernommen anzusehen sind; - 3.
wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet und - 4.
der Vollstreckungsschuldner für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Schiedsgericht kann Beweise erheben, soweit die Beweismittel ihm zur Verfügung gestellt werden. Zeugen und Sachverständige kann das Schiedsgericht nicht beeidigen, eidesstattliche Versicherungen nicht verlangen oder entgegennehmen.
(2) Hält
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit Ausnahme der Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung sowie in Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14, Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 4 schuldet die Kosten, wer das Verfahr
(1) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(2) Soweit ein Kostenschuldner aufgrund von § 29 Nummer 1 oder 2 (Erstschuldner) haftet, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldners nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstrec
(1) Die Kosten des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahrens sowie des Verfahrens der Zwangsliquidation einer Bahneinheit schuldet vorbehaltlich des Absatzes 2, wer das Verfahren beantragt hat, soweit die Kosten nicht dem Erlös entnommen
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
57 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 14/12/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 267/04 vom 14. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann un
published on 07/09/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 22/10 vom 7. September 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, § 104 Abs. 1, § 403 Abs. 3 Satz 2; GKG § 66; KostVfg § 4 Mit dem der Sache nach ge
published on 05/04/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 31/05 vom 5. April 2005 in dem Verfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 5. April 2005 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel, die Richter Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein, Z
published on 24/07/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 86/13 vom 24. Juli 2014 in dem Rechtsstreit Vizepräsidenten Schlick und die Richter Wöstmann, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter beschlossen: Die Erinnerung des Klägers gegen den Gerichtskostenansatz vom 30. Apri
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.