Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 19 Kostenansatz

(1) Außer in Strafsachen und in gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten werden angesetzt:

1.
die Kosten des ersten Rechtszugs bei dem Gericht, bei dem das Verfahren im ersten Rechtszug anhängig ist oder zuletzt anhängig war,
2.
die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bei dem Rechtsmittelgericht.
Dies gilt auch dann, wenn die Kosten bei einem ersuchten Gericht entstanden sind.

(2) In Strafsachen und in gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, in denen eine gerichtliche Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft zu vollstrecken ist, werden die Kosten bei der Staatsanwaltschaft angesetzt. In Jugendgerichtssachen, in denen eine Vollstreckung einzuleiten ist, werden die Kosten bei dem Amtsgericht angesetzt, dem der Jugendrichter angehört, der die Vollstreckung einzuleiten hat (§ 84 des Jugendgerichtsgesetzes); ist daneben die Staatsanwaltschaft Vollstreckungsbehörde, werden die Kosten bei dieser angesetzt. Im Übrigen werden die Kosten in diesen Verfahren bei dem Gericht des ersten Rechtszugs angesetzt. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vor dem Bundesgerichtshof werden stets bei dem Bundesgerichtshof angesetzt.

(3) Hat die Staatsanwaltschaft im Fall des § 25a des Straßenverkehrsgesetzes eine abschließende Entscheidung getroffen, werden die Kosten einschließlich derer, die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung entstanden sind, bei ihr angesetzt.

(4) Die Dokumentenpauschale sowie die Auslagen für die Versendung von Akten werden bei der Stelle angesetzt, bei der sie entstanden sind.

(5) Der Kostenansatz kann im Verwaltungsweg berichtigt werden, solange nicht eine gerichtliche Entscheidung getroffen ist. Ergeht nach der gerichtlichen Entscheidung über den Kostenansatz eine Entscheidung, durch die der Streitwert anders festgesetzt wird, kann der Kostenansatz ebenfalls berichtigt werden.

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Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 25a Kostentragungspflicht des Halters


(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwan

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 84 Örtliche Zuständigkeit


(1) Der Jugendrichter leitet die Vollstreckung in allen Verfahren ein, in denen er selbst oder unter seinem Vorsitz das Jugendschöffengericht im ersten Rechtszuge erkannt hat. (2) Soweit, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, die Entscheidung

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2002 - IV ZR 263/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2005 - XII ZR 256/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2002 - VI ZR 297/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2002 - IV ZR 276/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2004 - X ZR 167/02

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2006 - XII ZR 134/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2004 - IV ZR 287/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2001 - II ZR 238/00

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2000 - III ZB 67/99

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 115/02 vom 27. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 Zur Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen im Rahmen einer erhobenen Teil

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2003 - III ZR 200/02

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 200/02 vom 27. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Beklagter, Widerkläger und Beschwerdeführer, gegen 1. Kläger, 2. Widerbeklagte zu 1, 3. Widerbeklagter zu 2, zu 1 – 3: Beschwerdegegner, Vorsitzenden Richter Dr. R

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2010 - III ZR 209/09

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 209/09 Verkündet am: 5. Mai 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 195, 199 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2000 - VII ZR 13/00

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 13/00 vom 20. April 2000 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. April 2000 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Haß, Dr. Wiebel un

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2003 - II ZR 58/01

bei uns veröffentlicht am 30.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 58/01 vom 30. Mai 2003 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 30. Mai 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly, Münke

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2003 - IX ZR 400/00

bei uns veröffentlicht am 17.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 400/00 vom 17. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Kirchhof, Raebel, Kayser, Dr. Bergmann und am 17. Juni 2003 beschlossen: Die Revision der Bekla

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2008 - VII ZB 99/07

bei uns veröffentlicht am 25.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 99/07 vom 25. September 2008 in dem Rechtsanwaltsvergütungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BRAGO §§ 7, 8, 9 Zur Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit wird der Wert e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 11 C 18.668

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Bestellung eines P

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Mai 2016 - M 1 M 16.1483

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Urteil vom 2. Dezember 2014 (M 1 K 14.2654) hat das Verwaltungsgericht München die Klage der Kläger gegen einen Vorbescheid für eine Nutzungsänderung eine

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Dez. 2016 - 13 M 16.2464

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Im Verfahren 13 A 16.35 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. Jan. 2014 - L 15 SF 14/14 ER

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen eine Gerichtskostenfeststellung des Kostenbeamten in einem Verfahren nach § 197 a Sozialgerichtsgesetz (SGG). Im Beschwerd

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2017 - 4 M 16.2335

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Das mit Schriftsatz vom 28. November 2016 gestellte Ablehnungsgesuch wird verworfen. II. Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2016 wird zurückgewiese

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2017 - 4 M 16.2336

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Das mit Schriftsatz vom 28. November 2016 gestellte Ablehnungsgesuch wird verworfen. II. Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2016 wird zurückgewiese

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2016 - L 15 SF 130/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 24. März 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung des Kostenbeamten in einem Verfahren nach § 197

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Juni 2015 - Au 3 M 15.256

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Kläger erhob am 3. November 2014 Klage gegen einen Bescheid des Landratsamtes ..., mit dem ihm der Betrieb seines Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen .

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 04. Nov. 2014 - RN 4 M 14.1550

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe I. Das Verfahren RN 4 K 13.1031 wurde am 25. April 2014 eingestellt. Die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben. Mit Schriftsatz vom 6. August

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Okt. 2015 - L 15 SF 10/14 E

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 2. Dezember 2013 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Okt. 2014 - 24 M 13.859

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Kostenerinnerung) ist begründet. Die Ausführung der erforderlichen Anordnung wird der Urkundsbeamtin des Gerichts übertragen. II. Die Klagepartei (Erinnerungsgegnerin) h

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2016 - L 15 SF 81/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 24. März 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Kostenbeamtin in einem Verfahren nach § 197 a

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 10. Feb. 2016 - L 15 SF 75/16 ER

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 19. November 2015 wird abgelehnt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2014 - 16a M 14.1327

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Gründe Die Erinnerung, über die der Senat gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter entscheidet, bleibt ohne Erfolg. Der ge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2018 - 22 C 18.1072

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. 1. Der Kläger wehrte sich im Beschwerdeverfahren 22 C 17.1272 gegen den Ansatz von Gerichtskos

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Dez. 2014 - L 15 SF 267/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Antrags im Schreiben vom 28. September 2014 bezüglich der Gerichtskostenfeststellung vom 25. April 2014 wird abgelehnt. Gründe I. Die Antragsteller b

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 11. Sept. 2015 - L 15 SF 247/15 ER

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 19. Mai 2015 wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirk

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Sept. 2015 - L 15 SF 195/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 8. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Gründe Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin in einem pflegeversicherungsrechtlichen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Okt. 2015 - L 15 SB 176/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 21. Juli 2015 wird als unzulässig verworfen. II. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Zu

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Okt. 2015 - L 15 SF 281/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 25. September 2015 wird zurückgewiesen. Gründe Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin in einem unfallversicherungsre

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Sept. 2015 - L 15 SF 249/15 E

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 19. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin in einem Verfahren nach § 197 a Sozialger

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 18. Juni 2014 - 1 M 14.490

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz der Kostenbeamtin des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 26. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des gebührenfreien Verfahrens hat der Erinnerungsführer zu tragen. I

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Mai 2018 - L 12 SF 71/17 E

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 31.1.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Gerichtskostenfeststellung vom 7.4.2016 in Höhe von 146,00 € gegen d

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Apr. 2015 - L 15 SF 82/15 ER

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 14. Januar 2015 wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschieben

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Jan. 2015 - L 15 SF 314/14 ER

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 4. November 2014 wird abgelehnt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschie

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2018 - 22 C 17.1272

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der Kläger wehrt sich gegen den Ansatz von Gerichtskosten gem. § 19 GKG, die für gerich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2018 - 8 C 18.161

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gebührenfreien Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Der Antragstelle

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(1) Der Jugendrichter leitet die Vollstreckung in allen Verfahren ein, in denen er selbst oder unter seinem Vorsitz das Jugendschöffengericht im ersten Rechtszuge erkannt hat. (2) Soweit, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, die Entscheidung eines anderen...
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern...