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§ 19Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 16.07.2015‹ § 18

Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer/zur Geigenbauerin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 70) außer Kraft.

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Ende des Gesetzes