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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Dauer der Berufsausbildungen

Zeitreise: 09.03.2022

(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachkraft für Gastronomie dauert zwei Jahre.

(2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie dauert drei Jahre.

(3) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für Systemgastronomie dauert drei Jahre.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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