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§ 16Amtlich · § 5 UrhG

Keine Beschaffungspflicht

Zeitreise: 14.12.2023‹ § 15§ 17 ›

Die in dieser Verordnung geregelten Übermittlungspflichten umfassen nicht die Pflicht für die jeweilige Einrichtung, sich die zu übermittelnden Daten zu beschaffen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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