Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 32

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Flurbereinigungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind zur Einsichtnahme für die Beteiligten auszulegen. Die Ergebnisse sind ihnen in einem Anhörungstermin zu erläutern. Nach Behebung begründeter Einwendungen sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen; die Feststellung ist öffentlich bekanntzumachen.

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(1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutz

(1) (2) Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes innerhalb einer Frist von sechs Monaten, in den Fällen des § 59 Abs. 2 von einem Jahr, sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage ohne ein Vorverf

In den Fällen der §§ 32 und 59 Abs. 2 gelten folgende Sondervorschriften: 1. Das Flurbereinigungsgericht ist an Anträge der Beteiligten nicht gebunden.2. Das Flurbereinigungsgericht hat auch zu prüfen, ob die Flurbereinigungsbehörde oder die obere Fl
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published on 03/05/2018 00:00

Tenor I. Der Flurbereinigungsplan wird wie folgt geändert: Das Abfindungsflurstück 779 der Klägerin wird durch Verlängerung der West- und Ostgrenze des Einlageflurstücks 266 um die sich insoweit südlich anschließende Wegfläche Ab
published on 30/05/2017 00:00

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Spruchausschusses beim Amt für Ländliche Entwicklung ... vom 10. Mai 2016 wie folgt geändert: Das klägerische Einlageflurst
published on 22/10/2014 00:00

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Die mit Wertzahl 26 bewertete Fläche im Einlageflurstück 1396 des Beigeladenen zu 1, soweit sie im Abfindungsflurstück 2331 liegt, wird mit W
published on 22/10/2014 00:00

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Die im Abfindungsflurstück 2283 gelegene Teilfläche des Einlageflurstücks 1202 der Beigeladenen zu 1 wird mit Wertzahl 22 bewertet. 2. D
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