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Amtlich · § 5 UrhG

§ 29 FlRV

Zeitreise: 29.03.2017‹ § 28§ 30 ›

Das Bundesministerium für Verkehr gibt die Muster der amtlichen Ausweise über die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge und die Muster der Formblätter zur lückenlosen Stammdatendokumentation im Sinne des § 13 des Flaggenrechtsgesetzes im Verkehrsblatt bekannt.

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