Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars

(1) Die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erfolgt nach Anlage 12.

(2) Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt schriftlich unter Angabe der Verkehrszuwiderhandlungen, die zu der Anordnung geführt haben; dabei ist eine angemessene Frist zu setzen. Die schriftliche Anordnung ist bei der Anmeldung zu einem Aufbauseminar dem Kursleiter vorzulegen.

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Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 2a Fahrerlaubnis auf Probe


(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit d

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2017 - 11 CS 17.1850

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. August 2017 wird in Ziffer I aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Nummer 1 und 2 des Bescheids des Landratsamts Aichach-Friedberg vom 27. April 2017 wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2014 - 11 CS 14.352

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor I. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. Januar 2014 wird abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 19. November 2013 wird wiederher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2016 - 11 C 15.2808

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde, mit de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2016 - M 6 S 16.2929

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Bevollmächtigten des Antragstellers wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfah

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Sept. 2015 - Au 7 K 15.637

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 7 K 15.637 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. September 2015 7. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: Entziehung der Fahrerlaubnis; Gutachtensanordnung r

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 04. Sept. 2018 - B 1 S 18.881

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. 4. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Aug. 2015 - 11 CS 15.1635

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Juni 2016 - M 6 S 16.1309

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 1279,05 festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1996 gebo

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2016 - M 6 K 15.3738

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 19. Jan. 2017 - 3 B 222/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert beträgt 5.000,00 €. Gründe 1 Die Anträge sind zulässig, aber unbegründet. 2 Der Antragsteller wendet sich gegen die vom Antragsgeg

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 22. Dez. 2015 - 5 E 6424/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,-- € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Herstellung der aufschiebenden Wirku

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Nov. 2015 - 14 L 3442/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 7000/15 gegen den B

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 24. März 2015 - 9 L 138/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 12.02.2015 (9 K 379/15) g

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 13. Feb. 2015 - 7 K 4367/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nich

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 07. Jan. 2015 - 7 L 1967/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2. Der Streitwert wird auf 2.548,08 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 4557/14 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 07. Jan. 2015 - 7 L 2021/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1.Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2.Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 5695/14 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 18. Novemb

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 07. Okt. 2014 - 9 K 3445/14

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Sept. 2014 - 14 L 1892/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. 1G

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 01. Juli 2014 - 7 L 461/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor 1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2.Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt. 3.Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilf

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Juni 2014 - 14 K 9471/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutre

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 28. Nov. 2013 - 3 L 571/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,-- € festgesetzt. 1G r ü n d e : 21. 3Dem Antrag

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 06. Nov. 2013 - 7 L 1378/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor 1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der sinngemäß gestellte Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 7 K 4842/13 gegen die Ordnungs

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Okt. 2013 - 14 L 1882/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. 1Gründe:2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers,3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 7512/13 gegen den Besch

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 05. Feb. 2013 - 10 S 2292/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. Oktober 2012 - 5 K 2016/12 - wird zurückgewiesen.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR fe

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 12. Nov. 2012 - 7 B 168/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2012

Gründe 1 Der Antrag des Antragstellers, 2 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 6. September 2012 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 6. August 2012 anzuordnen, 3 hat keinen Erfolg. 4 Der Antrag auf Anordnung der aufschieb

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 28. Sept. 2012 - 1 L 738/12.NW

bei uns veröffentlicht am 28.09.2012

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10. Januar 2012 in der Gestalt des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 4. September 2012 wird angeordnet. 2. Der Antr

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Nov. 2011 - 9 K 2511/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamts Enzkreis vom 23.08.2011 wird angeordnet.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Gründe

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 02. Dez. 2009 - 1 A 358/09

bei uns veröffentlicht am 02.12.2009

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. März 2009 - 10 K 881/08 - wird der Bescheid des Beklagten vom 4. April 2008 aufgehoben.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Aug. 2009 - 10 S 839/09

bei uns veröffentlicht am 11.08.2009

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. März 2009 - 6 K 3812/08 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 12. März 2008 - 8 K 2692/07

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin wendet sich gegen die Anordnung des Landratsamtes T., welche die Kläge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2008 - 10 S 1669/07

bei uns veröffentlicht am 22.01.2008

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. November 2006 - 4 K 1766/05 - ist insoweit unwirksam.

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 29. Dez. 2005 - 4 K 1767/05

bei uns veröffentlicht am 29.12.2005

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.250,-- EUR festgesetzt. Gründe   1 Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung

Referenzen

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb...
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb...
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