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§ 13Amtlich · § 5 UrhG

Fallstudie

Zeitreise: 02.12.2020

(1) In der Fallstudie hat der Prüfling eine betriebswirtschaftlich relevante unternehmerische Entscheidungssituation zu bearbeiten. Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 11 Absatz 2 beschriebenen Inhalte beziehen.

(2) Der Prüfling hat die vorgegebene Situation zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln, dies schriftlich zu dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern.

(3) Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen zwei Tage zur Verfügung. Das Fachgespräch soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

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