Art. 25Amtlich · § 5 UrhG
Rechte älterer Menschen
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7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/398 Artikel 25 Rechte älterer Menschen Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
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