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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen

Zeitreise: 04.05.2021

Die Tätigkeit der Zentralen Behörde gilt als Justizverwaltungsverfahren. Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

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