Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen. Gleiches gilt für Personen, welche die Beschäftigten hierbei unterstützen oder als Zeuginnen oder Zeugen aussagen. § 16 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bleibt unberührt.
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- ArbeitsrechtBetriebsrente nicht erhöht? Wer drei Monate schweigt, verliert sie dauerhaft (§ 16 BetrAVG)§ 16 Abs. 4 S. 1 BetrAVG: ist eine Anpassung „zu Recht unterblieben“, muss der Arbeitgeber sie später nicht nachholen. Satz 2 lässt sie nur dann als zu Recht unterblieben gelten, wenn drei Dinge zusammentreffen — schriftliche Darlegung der Lage, kein fristgemäßer schriftlicher Widerspruch und der Hinweis auf die Rechtsfolgen. Der Check rechnet die Drei-Monats-Frist und schreibt den Widerspruch.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- ArbeitsrechtBleibt die Betriebsrente, wenn ich vorher gehe? Vier Regeln — und welche gilt, entscheidet der Tag der Zusage (§§ 1b, 30f BetrAVG)§ 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG nennt 21 Jahre und drei Jahre Zusage — diese Zahlen gelten nur für Zusagen ab 2018. § 30f BetrAVG schiebt für ältere drei weitere Regime unter, und jedes hat einen zweiten Weg, der vom Stichtag rechnet statt von der Zusage. Der Check ordnet den Fall dem richtigen Regime zu, nennt den TAG, an dem die Anwartschaft unverfallbar wird, und schreibt das Auskunftsverlangen nach § 4a BetrAVG.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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