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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im E-Commerce

Zeitreise: 13.12.2017

(1) Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten, 2. fachliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu analysieren, Lösungen für Aufgabenstellungen zu entwickeln und dabei Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen, 3. wirtschaftliche und technische Entwicklungen im Hinblick auf ihre Relevanz für den E-Commerce einzuschätzen, 4. englischsprachige Informationen und Fachbegriffe situationsbezogen zu nutzen und 5. rechtliche Regelungen bei den Geschäftsprozessen im E-Commerce einzuhalten.

(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen: 1. Einsatz eines Online-Vertriebskanals und Optimierung der Nutzung, 2. zielgruppenorientiertes und produktbezogenes Online-Marketing sowie 3. sortiments-, nutzungs- und kundenbezogene und ergebnisorientierte Analyse und Steuerung der Prozesse im E-Commerce.

(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.

(4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

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