Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG | § 11 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche

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Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik Inhaltsverzeichnis

Zahlungsansprüche werden Betriebsinhabern auch zugewiesen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in den dort in Buchstabe a Unterbuchstabe i im zweiten Anstrich und in den Buchstaben b und c genannten Fällen.

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(1) Die nationale Reserve wird verwendet zur Zuweisung von Zahlungsansprüchen an Betriebsinhaber, soweit ihnen infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach anderen Vorschriften des Titels III Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
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published on 10/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL LwZR 4/18 Verkündet am: 10. Mai 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Vero
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