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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Stiftungszweck

Zeitreise: 19.06.2020‹ § 1§ 3 ›

(1) Zweck der Stiftung ist es, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen.

(2) Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere: 1. Einrichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung; 2. Erwerb von Realien zur deutschen Geschichte sowie deren Inventarisierung, Dokumentation und erforderlichenfalls Restaurierung; 3. Wechselausstellungen, museumspädagogische Vermittlung, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen; 4. Unterhaltung einer Bibliothek und einer Mediathek; 5. Forschung und Veröffentlichungen; 6. Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und sonstigen Einrichtungen mit fachlichem Bezug.

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