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§ 13Amtlich · § 5 UrhG

Zuständige Behörde

Zeitreise: 19.06.2020‹ § 12§ 14 ›

Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Umweltbundesamt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

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Ende des Gesetzes