§ 13Amtlich · § 5 UrhG
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Umweltbundesamt.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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