DEV 2020✔Amtlich · § 5 UrhGDatenerhebungsverordnung 2020Merken⌚Rechtsstand: 19.06.2020Fundstelle: BGBl I 2009, 2118Ausgefertigt: 22.07.2009Gliederung14 VorschriftenAbschnitt 1Allgemeine Vorschriften§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Ermittlung von Daten und deren BerichterstattungAbschnitt 2Berichtspflichten für Luftfahrzeugbetreiber§ 4 Ermittlung von Emissionsdaten, Berichterstattung sowie Erstellung des Überwachungsplans§ 5 Ermittlung von Flugstrecke und Nutzlast, Berichterstattung sowie Erstellung des Überwachungsplans§ 6 Befreiung für gelistete Luftfahrzeugbetreiber mit privilegierten FlügenAbschnitt 3Mitteilungspflichten für die Verantwortlichen weiterer Tätigkeiten§ 7 Ermittlung und Mitteilung von Daten§ 8 Besondere Anforderungen an die Ermittlung und Mitteilung von perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFC)§ 9 Besondere Anforderungen an die Ermittlung und Mitteilung von Distickstoffoxid (N2O)Abschnitt 4Verfahren§ 10 Elektronische Kommunikation§ 11 PrüfungAbschnitt 5Sanktionen und Inkrafttreten§ 12 Ordnungswidrigkeiten§ 13 Zuständige Behörde§ 14 Inkrafttreten