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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 20.05.2011

Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin vom 8. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1610), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 2001 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, außer Kraft.

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Ende des Gesetzes