Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung

(1) Ist die Vollstreckung zurückgestellt worden und hat sich der Verurteilte in einer staatlich anerkannten Einrichtung behandeln lassen, so wird die vom Verurteilten nachgewiesene Zeit seines Aufenthaltes in dieser Einrichtung auf die Strafe angerechnet, bis infolge der Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt sind. Die Entscheidung über die Anrechnungsfähigkeit trifft das Gericht zugleich mit der Zustimmung nach § 35 Abs. 1. Sind durch die Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt oder ist eine Behandlung in der Einrichtung zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich, so setzt das Gericht die Vollstreckung des Restes der Strafe zur Bewährung aus, sobald dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

(2) Ist die Vollstreckung zurückgestellt worden und hat sich der Verurteilte einer anderen als der in Absatz 1 bezeichneten Behandlung seiner Abhängigkeit unterzogen, so setzt das Gericht die Vollstreckung der Freiheitsstrafe oder des Strafrestes zur Bewährung aus, sobald dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

(3) Hat sich der Verurteilte nach der Tat einer Behandlung seiner Abhängigkeit unterzogen, so kann das Gericht, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen, anordnen, daß die Zeit der Behandlung ganz oder zum Teil auf die Strafe angerechnet wird, wenn dies unter Berücksichtigung der Anforderungen, welche die Behandlung an den Verurteilten gestellt hat, angezeigt ist.

(4) Die §§ 56a bis 56g und 57 Abs. 5 Satz 2 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend.

(5) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 trifft das Gericht des ersten Rechtszuges ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Die Vollstreckungsbehörde, der Verurteilte und die behandelnden Personen oder Einrichtungen sind zu hören. Gegen die Entscheidungen ist sofortige Beschwerde möglich. Für die Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 3 und nach Absatz 2 gilt § 454 Abs. 4 der Strafprozeßordnung entsprechend; die Belehrung über die Aussetzung des Strafrestes erteilt das Gericht.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 32 Inhalt des Führungszeugnisses


(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 ode
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 38 Jugendliche und Heranwachsende


(1) Bei Verurteilung zu Jugendstrafe gelten die §§ 35 und 36 sinngemäß. Neben der Zusage des Jugendlichen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bedarf es auch der Einwilligung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters. Im Falle des § 35 Abs. 7 Sat
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung


(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten un
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung


(1) Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so k

Referenzen - Urteile |

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48 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 164/12 2 AR 96/12 vom 11. Juli 2012 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln u.a. Az.: 24 AR 117/12 Generalstaatsanwaltschaft Dresden Az.: 830 Js 34788/02 Staatsanwaltsc

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2008 - 5 StR 425/07

bei uns veröffentlicht am 07.01.2008

5 StR 425/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. Januar 2008 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Januar 2008 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2014 - 3 StR 80/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 8 0 / 1 4 vom 20. März 2014 in der Strafsache gegen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2010 - 3 StR 2/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 2/10 vom 26. Januar 2010 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des B

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2019 - 2 StR 108/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 108/19 vom 1. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:011019B2STR108.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2001 - 2 StR 32/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2001 - 2 ARs 67/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2006 - 2 ARs 232/06

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2003 - 2 StR 60/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2006 - 5 StR 554/05

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5 StR 554/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. Januar 2006 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2006 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen da

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2000 - 2 ARs 212/00

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 212/00 2 AR 138/00 vom 23. August 2000 in der Vollstreckungssache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Az.: 583 Ls 194/97 Amtsgericht Köln Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhöru

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2000 - 2 ARs 69/00

bei uns veröffentlicht am 27.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 69/00 2 AR 50/00 vom 27. September 2000 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Diebstahls u.a. Az.: 231/226 BRs 47/98 Amtsgericht Hannover Az.: 33 Js 81143/95 Staatsanwaltschaft Hannover Az.: 1625-0-15 StVK

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Aug. 2010 - 5 AR (VS) 22/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2010

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja BtMG § 35 Eine nach § 454b Abs. 2 StPO unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Aug. 2010 - 5 AR (VS) 23/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2010

5 AR (VS) 23/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 4. August 2010 in der Beschwerdesache gegen – Beschwerdegegner – vertreten durch: Rechtsanwalt hier: Rechtsbeschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Beschwerdeführerin – Der 5.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 10 ZB 18.2284

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. IV. Der Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2019 - 10 ZB 18.2598

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2017 - 10 ZB 17.993

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000‚- Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2017 - 19 ZB 16.2636

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsantragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsantragsverfahren wird auf 5.000 € festgeset

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 30. Nov. 2015 - 2 VAs 11/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 2 VAs 11/15 Beschluss vom 30.11.2015 6 VAs 43/15 Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg 212 Js 19460/14 Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 2. Strafsenat LEITSATZ In der

Finanzgericht München Urteil, 27. Aug. 2015 - 10 K 3121/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids vom 9. Oktober 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2014 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für den Enkel der Klägerin für Juni 2014 bis Oktober 2014 festzusetzen. 2.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 11. Okt. 2016 - 22 Ws 84/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts D. vom 27.07.2016 aufgehoben. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierdurch entstandenen n

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 11. Okt. 2016 - 22 Ws OWi 84/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Gründe Zum Sachverhalt: Mit seit 22.11.2012 rechtkräftigem Urteil des LG D. vom 10.07.2012 wurde der Bf. u. a. wegen unerlaubter Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge in 6 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2017 - 19 CS 16.2466

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Unter entsprechender Abänderung des Ergebnisses des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO (B.d. Verwaltungsgerichts vom 18.8.2015, Az. AN 5 S 15.778; Senatsb.v. 21.3.2016, Az. 19 CS 15.1913) sowie des Beschlusses des Verwaltungsge

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2017 - 1 Ws 735/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 07.12.2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels einschließli

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 25. Mai 2016 - AN 5 S 16.618

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1989 geborene Antragste

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. März 2017 - AN 5 E 17.00212

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ...1989 geborene Antragstel

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Jan. 2019 - 2 VAs 60/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten B auf gerichtliche Entscheidung vom 19. Oktober 2018 werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29. August 2018 - 807 VRs 160 Js 17494/12 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltscha

Landgericht Heilbronn Beschluss, 27. Apr. 2018 - 3 Qs 17/18

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts vom ... 2018 aufgehoben. 2. Die mit Strafbefehl des Amtsgerichts vom 2017 verhängte Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis wird

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 19. Okt. 2016 - 2 BvR 1943/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. September 2016 - 19 CS 16.1194 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Juli 2015 - 2 Ws 134-137/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Landeskasse zur Last. 1Gründe: 2I. 3Der Verurteilte wendet sich mit seiner Beschwer

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 19. Jan. 2015 - 1 VAs 87/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene (§ 22 GNotKG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 19 GNotKG) nach einem Geschäftswert von 5.000 Euro (§ 36 Abs. 3 GNotKG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 19 GNo

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Nov. 2014 - 2 VAs 11 - 12/14; 2 VAs 11/14; 2 VAs 12/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor 1. Auf den Antrag des Verurteilten J. G. auf gerichtliche Entscheidung werden der Bescheid der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 15.08.2014 - 806 VRs 61 Js 10835/02 - und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17.09.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Mai 2014 - 4 Ws 158/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - 16. Große Strafkammer - Stuttgart vom 14. April 2014 zu Ziffer 4. a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst: 4. Der Verurteilte wird angew

Landgericht Bonn Beschluss, 16. Apr. 2014 - 23 Qs-8 Js 440/02-14/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10.02.2014 – 67 AR 9/12 BEW – wird auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 18.02.2014 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden d

Landgericht Waldshut-Tiengen Beschluss, 27. Dez. 2013 - 1 Qs 77/13

bei uns veröffentlicht am 27.12.2013

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Säckingen vom 17.10.2013 aufgehoben. 2. Die nachträglichen Entscheidungen über die durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Säckingen vom 10.10.2012

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2011 - 15 Sa 33/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 24. Sept. 2011 - 2 BvR 1165/11

bei uns veröffentlicht am 24.09.2011

Tenor Die angefochtenen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 4. Mai 2011 - 1 Qs 65/11 - und - 1 Qs 64/11 -, der Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 14. März 2011 - 1 BüR 36/08 - und d

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Aug. 2010 - 2 Ws 390/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Widerrufsbeschluss der 1. Strafkammer des Landgerichts Trier vom 28. Juni 2010 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilt

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Apr. 2009 - 4 Ws 49/09

bei uns veröffentlicht am 03.04.2009

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - X. vom 20. Februar 2009 a u f g e h o b e n . Die Sache w

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Okt. 2008 - 4 Ws 202/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts – Strafvollstreckungskammer – vom 04. September 2008 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründ

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 26. Juli 2007 - 8 K 1339/06

bei uns veröffentlicht am 26.07.2007

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen - Bezirksstelle für Asyl - vom 08.08.2006 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wend

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 21. März 2006 - L 7 AS 1128/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 21.03.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2. wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 15. Februar 2006 geändert. Die Antragsgegnerin zu 2. wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab 24. Januar 20

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. Juli 2004 - 11 K 3719/03

bei uns veröffentlicht am 14.07.2004

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung. 2  Der am 03.04.1975 geborene Kläger ist rumänischer Staa

Landgericht Heidelberg Beschluss, 12. Feb. 2004 - 1 Qs 7/04

bei uns veröffentlicht am 12.02.2004

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 20.01.2004 dahin abgeändert, dass die Entscheidung über die Anrechnungsfähigkeit der Therapie in der Fachklinik E. entfällt. Der Verurte

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(1) Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die...
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(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...
(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...
(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...