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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten

Zeitreise: 18.01.2022‹ § 7

(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.

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Ende des Gesetzes