Arbeitsprobe
(1) Als Arbeitsprobe sind vier der nachstehend genannten Arbeiten auszuführen: 1. Hobeln einer Bogenstange, 2. Beziehen eines Bogens, 3. Ausarbeiten eines ausgesägten und aufgeplatteten Kopfes, 4. Aufpassen und Nacharbeiten einer Kopfplatte auf einen fertigen Bogen, 5. Ausrichten einer Bogenstange, 6. manuelles Anfertigen eines Frosches, 7. manuelles Anschäften eines Kopfes mit Schwalbenschwanz, 8. Anschäften eines Froschfüßchens und Aufpassen eines Froschringes, 9. Anschäften eines Stangenendes und Aufpassen eines Frosches.
(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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