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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Organe

Zeitreise: 27.09.2021‹ § 3§ 5 ›

(1) Organe des Bundesinstitutes sind die Präsidentin oder der Präsident und das Direktorium.

(2) Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.

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