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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter

Zeitreise: 27.09.2021‹ § 10§ 12 ›

Auf die Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundesinstitutes sind die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstige Bestimmungen anzuwenden.

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