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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Rechtsform, Name

Zeitreise: 27.09.2021

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein "Bundesinstitut für Risikobewertung" (Bundesinstitut) als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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