Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 6 Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

Die Zustimmung kann Ausländerinnen und Ausländern für eine qualifizierte Beschäftigung in Berufen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft erteilt werden, wenn die Ausländerin oder der Ausländer eine durch in den letzten sieben Jahren erworbene, mindestens dreijährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt, die Höhe des Gehalts mindestens 60 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt und die Ausländerin oder der Ausländer über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt. § 9 Absatz 1 findet keine Anwendung. Im begründeten Einzelfall kann auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt nach Satz 1 für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.

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Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt


(1) Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und 1. zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet a

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 20. Sept. 2018 - B 6 S 18.876

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Beteiligten streiten um eine Ausweisun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2019 - L 10 AL 23/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.02.2019 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Nov. 2017 - Au 1 S 17.1386

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein kosovarischer Sta

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 17. Sept. 2015 - W 7 K 15.226

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. 1. Die Klägerin wendet sich gegen die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Aug. 2017 - M 9 E 17.3293

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung im Klageverfahren (M 9 K 17.3292) die Erlaubnis für die Ausbildung als Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung: Lokführer und Transport

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2017 - 19 CE 17.619

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten der Beschwerdeverfahren. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Mai 2015 - M 4 S 15.1589

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 09. März 2017 - B 4 E 17.116

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens 3. Der Streitwert wird auf 6.000 EUR festgesetzt. Gründe Die Antragsteller begehren die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Aug. 2015 - M 4 S 15.3261

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller we

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - 10 CS 13.1996

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Unter Abänderung der Nr. 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 2. September 2013 wird die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. Mai 201

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Nov. 2014 - M 4 S 14.4487

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2018 - 19 CE 18.51

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 27. Dezember 2017 in Nrn. 1 und 2 geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, den Ant

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 07. Jan. 2019 - 2 L 1449/18.NW

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 3.750.-€ festgesetzt. Gründe 1 Das nach § 123 Abs. 1 VwGO zu beurteilende Ersuchen der Antragstellerin um v

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 06. Sept. 2018 - 4 L 737/18.MZ

bei uns veröffentlicht am 06.09.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.850 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antragsteller begehrt, den Antragsgegner im Wege des Erlass

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Aug. 2018 - 1 C 22/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. 2

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Juli 2018 - 11 K 17477/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis bzw. die Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis und er wendet sich gegen die ihm anged

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 30. Jan. 2018 - 4 L 24/18.MZ

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Abschiebung des Antragstellers bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 20. Oktober 2017 vorläufig auszusetzen. Die Ko

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 05. Sept. 2017 - 1 Bs 175/17

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 24. Juli 2017 geändert: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 31. Juli 2017 - 7 B 11276/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 21. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfa

Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss, 29. Sept. 2016 - 3 L 1490/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor 1. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G., I., bewilligt. 2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren - 3 K 3967/16 - nicht abzuschieben u

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(1) Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und 1. zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben...