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§ 22bAmtlich · § 5 UrhG

Zahlung der Rente

Zeitreise: 17.04.2024

Die Rente wird in monatlich vorauszahlbaren Beträgen vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt sind, frühestens jedoch vom 1. November 1953 an.

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