Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 1 Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Gewährung von Beihilfe nach § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes.

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Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen


(1) Beihilfe erhalten: 1. Beamtinnen und Beamte, die Anspruch auf Besoldung haben oder die Elternzeit in Anspruch nehmen,2. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die Anspruch auf Versorgungsbezüge haben,3. frühere Beamtinnen und frühere

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01411

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 19. Aug. 2014 - 5 K 13.535

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten Beihilfeleis

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Juli 2017 - B 5 K 16.878

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verpflichtung des Beklagten,

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Nov. 2015 - AN 1 K 14.01382

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 1 K 14.01382 Im Namen des Volkes Urteil vom 17.11.2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1335 99 Hauptpunkte: - Beihilfefähigkeit einer genetischen Schwange

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Mai 2015 - AN 1 K 14.01894

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 14.01894 Im Namen des Volkes Urteil vom 20.05.2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1325 99 Hauptpunkte: Beihilfefähigkeit einer Hepatiti

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(1) Beihilfe erhalten: 1. Beamtinnen und Beamte, die Anspruch auf Besoldung haben oder die Elternzeit in Anspruch nehmen,2. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die Anspruch auf Versorgungsbezüge haben,3. frühere Beamtinnen und frühere Beamte für...