Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag

Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.

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§ 30 BAföG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 30 BAföG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 8 Staatsangehörigkeit


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet1.Deutschen im Sinne des Grundgesetzes,2.Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erla

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 30 BAföG.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01840

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 17.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01499

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 15.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Jan. 2016 - W 3 K 14.1353

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger begann im Wintersemester 2013/2014 an

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Jan. 2016 - Au 3 K 15.234

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Rücknahme eines Bescheids über die Gewährung von

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Sept. 2016 - Au 3 K 16.256

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin da

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2016 - M 15 K 14.2568

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 13. Apr. 2016 - 6 A 79/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der der Klägerin zustehenden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. 2 Die am 20. Juli 1989 geborene Klägerin nahm zum Wintersemester 2012/2013 an der Hochschule Anhalt (FH) ein

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 29. Feb. 2016 - 2 K 5189/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.6.2014, soweit dieser entgegensteht, in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.9.2014 verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für das Studium im Studiengang Me

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2010 - 5 C 3/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die mit der Rücknahme vorangegangener Bewilligungsbescheide verbundene Rückforderung von Ausbildungsförderung in Höhe von insge

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 21. Aug. 2008 - 1 K 233/08.MZ

bei uns veröffentlicht am 21.08.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförd

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. März 2007 - 1 K 335/06

bei uns veröffentlicht am 21.03.2007

Tenor Der Bescheid des Studentenwerks Tübingen vom 29.11.2005 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 09.02.2006 sowie der Bescheid des Studentenwerks Tübingen vom 28.09.2006 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Mai 2006 - 11 K 2940/05

bei uns veröffentlicht am 15.05.2006

Tenor Der Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart vom 09.12.2004 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.11.2005 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung für den Besuch d

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. März 2006 - 1 K 1487/05

bei uns veröffentlicht am 21.03.2006

Tenor Der Bescheid des Studentenwerks Ulm vom 29. November 2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 25. August 2005 werden aufgehoben, soweit Ausbildungsförderung zurückgefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt 2

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 23. März 2005 - 10 K 4181/03

bei uns veröffentlicht am 23.03.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Anrechnung eines auf seine Eltern übertragenen Bausparguthabens als Vermögen im Rahmen

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. Jan. 2004 - 10 K 1353/03

bei uns veröffentlicht am 14.01.2004

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung. Der Kläger stellte am 01.10