Arbeitszeitverordnung - AZV | § 3 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Schwerbehinderte Beamtinnen und schwerbehinderte Beamte können eine Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte,

1.
die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten,
2.
die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen nach § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes im eigenen Haushalt oder im eigenen Haushalt der oder des nahen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt, die oder der
a)
pflegebedürftig ist und die Pflegebedürftigkeit nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch eine Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten festgestellt worden ist oder
b)
an einer durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet.
Die Verkürzung beginnt bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Beginn des Monats der Antragstellung und endet mit Ablauf des Monats, in dem ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. § 116 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt. Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, jede Änderung unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach den Sätzen 1 bis 3 entsprechend dem Umfang der bewilligten Teilzeitbeschäftigung verkürzt.

(2) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird bei Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung mit einer Ermäßigung der Arbeitszeit um weniger als 10 Prozent auf Montag bis Freitag verteilt. Aus dienstlichen Gründen kann sie auf sechs Tage verteilt werden.

(3) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verkürzt sich für jeden gesetzlich anerkannten Feiertag sowie für Heiligabend und Silvester um die darauf entfallende Arbeitszeit. Im selben Umfang wird die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte, die im Schichtdienst eingesetzt sind, verkürzt. Hierbei bleibt unberücksichtigt, ob und wie lange an diesen Tagen tatsächlich Dienst geleistet werden muss.

(4) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann ausnahmsweise verkürzt werden, soweit besondere Bedürfnisse dies erfordern.

(5) Ist ein Ausgleich der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb von zwölf Monaten aufgrund zwingender dienstlicher Verhältnisse nicht möglich, darf die durchschnittliche Arbeitszeit hierbei 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Telekom-Sonderzahlungsverordnung - TelekomSZV 2013 | § 1 Sonderzahlung bei veränderter Wochenarbeitszeit


(1) Beamtinnen und Beamte, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit auf Grund der Telekom-Arbeitszeitverordnung 2000 oder bei Abordnungen auf Grund der für die aufnehmende Behörde geltenden Arbeitszeitvorschrift mehr als 38 Stunden beträgt, erhalten mit d
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Pflegezeitgesetz - PflegeZG | § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen


(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit


(1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Im Rahmen dieser Prüfungen haben der Medizinisch

Pflegezeitgesetz - PflegeZG | § 7 Begriffsbestimmungen


(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu dies

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 116 Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme


(1) Die Leistungen1.zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten (§ 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 5),2.zur Förderung der Verständigung (§ 113

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2018 - 6 ZB 17.1863

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juni 2017 – M 21 K 16.5876 – wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 6 ZB 15.2614

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Oktober 2015 - Au 2 K 15.436 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Aug. 2017 - AN 11 K 16.00709

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Koste

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Aug. 2017 - AN 11 K 16.00708

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Mai 2018 - M 21 K 16.3858

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Juni 2017 - M 21 K 16.5876

bei uns veröffentlicht am 26.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin steht als Beamtin im Dien

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. März 2018 - 6 ZB 17.2184

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 8. August 2017 – B 5 K 16.380 – wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2018 - 4 S 2069/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.06.2017 - 5 K 2407/15 - geändert.Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 17.12.2014 verurteilt, dem Kläger

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 08. Feb. 2018 - 2 LB 37/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 12. Kammer – vom 25. November 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 23. Nov. 2017 - 6 A 1449/17 HGW

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreck

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Sept. 2016 - 6 A 682/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den im Zulassun

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2016 - RiZ (R) 4/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Dienstgerichtshofs für Richterinnen und Richter bei dem Oberlandesgericht Koblenz vom 10. Juli 2015 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 07. Okt. 2015 - 2 K 33/15.KO

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die gerichtlich

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Aug. 2015 - 1 A 421/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Die Berufungen werden zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens in vollem Umfang. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vo

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Aug. 2015 - 1 A 419/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des auf

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 08. Mai 2014 - 12 A 139/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger für im Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 im Umfang von weiteren 770,85 Stunden geleistete Zuvielarbeit einen Freizeitausgleich bzw. ein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. März 2014 - 6 P 1/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe I. 1 In der Agentur für Arbeit Duisburg findet elektronische Arbeitszeiterfassun

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - 6 AZR 286/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Februar 2012 - 3 Sa 605/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Absatz 4

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 2 C 82/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Der 1954 geborene Kläger unterrichtet als Studienrat an einer berufsbildenden Schule in Niedersachsen. Er erkrankte im Jahr 2005 an beiden Augen, was eine A

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - 2 C 44/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tatbestand 1 Der Kläger stand bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. Februar 2009 als Berufssoldat im Dienst der Beklagten und leistete Schichtdienst bei einem Fe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - 2 C 41/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Berufssoldat im Dienst der Beklagten und leistet Schichtdienst bei einem Fernmeldeaufklärungsabschnitt. Er beansprucht Dienstzeitausgle

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Juli 2011 - 2 C 45/09

bei uns veröffentlicht am 28.07.2011

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Oberregierungsrat im Dienst der Beklagten; er ist beim Bundesamt ... tätig. Dort nimmt er an einer durch Dienstvereinbarung eingeführte

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Feb. 2011 - 10 A 11079/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 29. Juli 2010 wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das...

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juli 2010 - 2 C 17/09

bei uns veröffentlicht am 29.07.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist Beamter im Dienst der Beklagten. Er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Den Antrag des Klägers, seine regelmäßige wöchentlic

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 21. Apr. 2010 - 2 L 79/09

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 15. April 2009 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfah

Verwaltungsgericht Stuttgart Entscheidung, 15. Dez. 2009 - 3 K 3826/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob a) § 10 Abs. 1 PostPersRG und § 1 Satz 4 ESZG b) § 78 Abs. 1 BBesG und § 6 Abs. 2 Bes

Verwaltungsgericht Stuttgart Entscheidung, 15. Dez. 2009 - 3 K 3624/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob a) § 10 Abs. 1 PostPersRG und § 1 Satz 4 ESZG b) § 78 Abs. 1 BBesG und § 6 Abs. 2 Bes

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 09. Sept. 2009 - 1 M 38

bei uns veröffentlicht am 09.09.2009

Tenor Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 18. Februar 2009 - u.a. 2 B 1857/08, 2 B 1665/08 und 2 B 1486/08 - werden zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten ihres jeweiligen Be

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Aug. 2009 - 10 K 2043/07

bei uns veröffentlicht am 19.08.2009

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Festsetzung seines Erholungsurlaubs für das Urlaubsjahr 2006

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Juni 2009 - 10 A 10171/09

bei uns veröffentlicht am 19.06.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 23. Januar 2006 verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers für die Tätigkeit als ehrenamtlicher

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Apr. 2009 - 6 K 2752/07

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, die berufliche Bildungsmaßnahme des Klägers mit dem Bildungsziel „Betriebswirt des Handwerks (HWK)“ bei der Handwerkskammer U. als Vollzeitmaßnahme anzuerkennen. Der Bescheid des Kreiswehrersatzamts U

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. Dez. 2008 - 2 Sa 180/08

bei uns veröffentlicht am 10.12.2008

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 09.04.2008 - 3 Ca 105/08 - wie folgt abgeändert: 1. Das beklagte Land wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto der Klägerin unter Berücksichtigung der bisheri

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 11. März 2008 - 1 A 378/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2008

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 253/06 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen dem K

Referenzen

(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören...
(1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Im Rahmen dieser Prüfungen haben der Medizinische Dienst oder...
(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel...
(1) Die Leistungen1.zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten (§ 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 5),2.zur Förderung der Verständigung (§ 113 Absatz 2...