Außenwirtschaftsverordnung - AWV 2013 | § 5 Rückgabe von Verwaltungsakten

(1) Der Adressat eines Verwaltungsakts in Papierform muss der für den Erlass zuständigen Stelle die diesen Verwaltungsakt verkörpernde Urkunde unverzüglich zurückgeben, wenn

1.
der erteilte Verwaltungsakt unwirksam wird, bevor er vollständig ausgenutzt wurde,
2.
der Adressat die Absicht aufgibt, den Verwaltungsakt vollständig auszunutzen, oder
3.
der Verwaltungsakt oder die ihn verkörpernde Urkunde durch einen weiteren Bescheid, insbesondere eine Zweitausfertigung, ersetzt wurde und der ursprüngliche Verwaltungsakt infolge der Ersetzung keinen eigenen Regelungsgehalt mehr aufweist.
Im Übrigen bleibt § 52 des Verwaltungsverfahrensgesetzes unberührt.

(2) Durch Allgemeinverfügung, die im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist, kann die zuständige Stelle festlegen, von welchem Zeitpunkt an und unter welchen Voraussetzungen auf die Rückgabepflicht nach Absatz 1 verzichtet werden kann.

(3) Die Rückgabepflicht auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Union bleibt unberührt.

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Referenzen - Gesetze | § 5 AWV 2013

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Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 52 Rückgabe von Urkunden und Sachen


Ist ein Verwaltungsakt unanfechtbar widerrufen oder zurückgenommen oder ist seine Wirksamkeit aus einem anderen Grund nicht oder nicht mehr gegeben, so kann die Behörde die auf Grund dieses Verwaltungsaktes erteilten Urkunden oder Sachen, die zum Nac

Referenzen - Urteile | § 5 AWV 2013

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 AWV 2013.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2010 - StB 27/09

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ________________ StB 27/09 vom 19. Januar 2010 Nachschlagewerk: Ja BGHSt: Ja (jeweils zu A. I, B. II. und B. IV.) Veröffentlichung: Ja _______________________ StPO § 210 Abs. 2 AWG § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 34 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2010 - 3 StR 274/09

bei uns veröffentlicht am 28.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 274/09 vom 28. Januar 2010 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 2 Abs. 3, § 78 b Abs. 4 StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1 AWV § 5 Abs. 1 i. V. m. Position 0006 des Teils I Absch

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2012 - 3 StR 343/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 343/11 vom 19. Januar 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, AWG § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Hat der Täter in

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2007 - 5 StR 225/06

bei uns veröffentlicht am 28.03.2007

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja AußenwirtschaftsG § 34 Abs. 1 Nr. 1 1. Ob im Sinne der Position 0006 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz ein Gegenstand „besonders konstruiert für militärische Zwecke“ ist, bestimm

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2013 - StB 16/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS __________ StB 16/13 vom 15. Oktober 2013 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2013 gemäß § 210 Abs. 2, § 304

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