Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme - AVBFernwärmeV | § 26 Vordrucke für Rechnungen und Abschläge

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Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme Inhaltsverzeichnis

Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.

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published on 06/04/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 66/09 Verkündet am: 6. April 2011 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
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