Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. „Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung“, 2. „Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten“, 3. „Durchführen von Trockenbauarbeiten“ sowie 4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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