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§ 41Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Zeitreise: 03.06.2024

Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. „Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung“, 2. „Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten“, 3. „Durchführen von Trockenbauarbeiten“ sowie 4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.