Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen

(1) Der Aufenthaltstitel wird für das Bundesgebiet erteilt. Seine Gültigkeit nach den Vorschriften des Schengener Durchführungsübereinkommens für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien bleibt unberührt.

(2) Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können mit Bedingungen erteilt und verlängert werden. Sie können, auch nachträglich, mit Auflagen, insbesondere einer räumlichen Beschränkung, verbunden werden. Insbesondere kann die Aufenthaltserlaubnis mit einer räumlichen Beschränkung versehen werden, wenn ein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 oder 1a besteht und dies erforderlich ist, um den Ausländer aus einem Umfeld zu lösen, welches die wiederholte Begehung erheblicher Straftaten begünstigt.

(3) Ein Ausländer hat den Teil des Bundesgebiets, in dem er sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde einer räumlichen Beschränkung zuwider aufhält, unverzüglich zu verlassen.

(4) Der Aufenthalt eines Ausländers, der keines Aufenthaltstitels bedarf, kann zeitlich und räumlich beschränkt sowie von Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden.

(5) Die Ausländerbehörde kann dem Ausländer das Verlassen des auf der Grundlage dieses Gesetzes beschränkten Aufenthaltsbereichs erlauben. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn hieran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Der Ausländer kann Termine bei Behörden und Gerichten, bei denen sein persönliches Erscheinen erforderlich ist, ohne Erlaubnis wahrnehmen.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten


(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 59 Durchsetzung der räumlichen Beschränkung


(1) Die Verlassenspflicht nach § 12 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes kann, soweit erforderlich, auch ohne Androhung durch Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgesetzt werden. Reiseweg und Beförderungsmittel sollen vorgeschrieben werden. (2) Der Ausl
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 71 Zuständigkeit


(1) Für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind die Ausländerbehörden zuständig. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann be

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium


(1) Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 werden als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt. Aufenthaltserlaubnisse, die nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeins

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 12a Wohnsitzregelung


(1) Zur Förderung seiner nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling im Sinne von § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes oder subsidiär Schutzberechtigter im Sinne v

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer


(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidun
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 54 Ausweisungsinteresse


(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden

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91 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2011 - 3 StR 87/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 87/11 vom 5. Juli 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7 Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 9

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2009 - 1 StR 381/08

bei uns veröffentlicht am 17.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 381/08 vom 17. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7, § 61 Abs. 1 Satz 2 Eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist nicht gegeben, wenn einer Au

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2002 - III ZR 182/01

bei uns veröffentlicht am 12.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 182/01 Verkündet am: 12. Dezember 2002 F r e i t a g Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 (E

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Aug. 2018 - B 6 K 17.987

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Gegenstand des Klageverfahrens ist die Aufheb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2014 - 19 C 14.442, 19 C 14.445

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 27. Januar 2014 werden geändert. Dem Kläger wird für beide Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R., Augsburg, bewilligt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 4 K 13.3765

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Auflage zur erteilen Aufenthaltserlaubnis „Bei Bezug von SGB II oder XII ist eine Wohnsitznahme auf den Freistaat Bayern beschränkt“ wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens z

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2014 - 10 C 12.1788

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 19. Juli 2012 wird dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... als Bevollmächtigter beigeordnet. Gründe Die zul

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Jan. 2015 - M 24 K 14.3629

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf EUR 5.000,- festgesetzt. Gründe I. Der Kläger (Kl.) ist ausw

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 19. März 2015 - W 7 K 14.716

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Den Klägern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin M., ..., für dieses Verfahren zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Juli 2017 - M 25 K 15.595

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwälte … & Kollegen, …-Str. …, … ohne Ratenzahlung bewilligt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Bewilligu

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Mai 2014 - 9 K 13.193

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Ziel der Klage ist die Erteilung einer Verlassenserlaubnis mit dem Ziel des wöchentlichen Besuches des Frei

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 30. Sept. 2015 - RN 9 K 15.1340

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 9 K 15.1340 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 30. September 2015 9. Kammer Sachgebiets-Nr: 600 Hauptpunkte: Aufenthaltsbeschränkung aus

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Nov. 2018 - M 4 K 17.997

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine im Hauptantrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaub

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 03. Dez. 2018 - W 10 E 18.32094

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die v

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2015 - M 4 K 13.5636

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen B

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Mai 2016 - M 25 E 16.2114

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller einstweilen bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung auszustellen. II. Der Antragsgegner hat d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2015 - 19 C 14.1211

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Mai 2014 wird geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Riedl, Augsburg, bewilligt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juni 2016 - B 4 K 14.705

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung des Verlus

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - M 10 E 16.5331

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf Euro 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller hat am 25. No

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2014 - 19 C 14.442

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 27. Januar 2014 werden geändert. Dem Kläger wird für beide Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., Augsburg, bewilligt. Gründe I.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Nov. 2018 - 2 M 96/18

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist abgelehnter Asylbewerber. Am (…) 2017 heiratete er eine deutsche Staatsangehörige. Den von ihm gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis lehnte der Antragsgegner mit Bescheid vom 11.06.2018 ab.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 27. Feb. 2018 - 3 K 5977/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bewilligt und Rechtsanwalt XXX, beigeordnet.Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 26.07.2017 gegen den Beschei

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 15. Jan. 2018 - 2 K 7663/17

bei uns veröffentlicht am 15.01.2018

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitzuteilen, dass der Antragsteller aufgrund ihrer Entscheidungen vom 12. Mai 2017 und vom 30. August 2017 vorläufig nicht abgeschoben w

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 22. Dez. 2017 - L 7 SO 4253/17 ER-B

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts S. vom 9. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Apr. 2017 - 4 K 3166/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung und Abschiebungsandrohung in die Türkei sowie gegen die Befristung der Ausweisung auf acht Jahre

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Feb. 2017 - 1 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Hilfsweise erstrebt er eine neue Entscheidung des Beklagten über die Befristung des mit der A

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2017 - 11 S 983/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Februar 2016 - 11 S 2806/15 - geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.Die Revisio

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 01. Dez. 2016 - 1 A 66/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähig

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 26. Feb. 2016 - 12 L 2046/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor 1 .Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt          I.         aus Essen beigeordnet 2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 2 und Ziffer 3 der Verfügung vom 28. Juli 2015 wird wiederhergestellt. Die au

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 05. Jan. 2016 - 15 E 5746/15

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor Der Antrag vom 19. Oktober 2015 wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen hat. Der Streitwert wird auf 7.500 € fest

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 02. Dez. 2015 - 11 S 2155/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2015 - 6 K 4049/15 - geändert.Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 27.

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 06. Okt. 2015 - C-443/14, C-444/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS PEDRO CRUZ VILLALÓN vom 6. Oktober 2015 ( 1 ) Verbundene Rechtssachen C‑443/14 und C‑444/14 Kreis Warendorf gegen Ibrahim Alo und Amira Osso...

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Aug. 2015 - 7 K 122/13

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.  Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden,

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 11. Dez. 2014 - 1 B 1196/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Gründe 1 Die auf § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO gestützte Anhörungsrüge des Antragstellers hat keinen Erfolg. 2 Der Antragsteller hat nicht im Sinne von § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO dargelegt, dass die Voraussetzungen des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 09. Dez. 2014 - 3 L 5/12

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Gründe 1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 I. Die von der Klägerin geltend gemachten „ernstlichen Zweifel“ an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) rechtfertigen die Zulassung der Berufung n

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 02. Dez. 2014 - 2 B 287/14

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Gründe 1 Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die länderübergreifende Umverteilung nach B-Stadt. I. 2 Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben nigerianischer Staatsangehöriger, der zuletzt in Libyen gelebt hat un

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Okt. 2014 - 2 L 152/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Gründe I. 1 Am 10.07.2012 beantragten die Kläger beim Beklagten, ihnen gemäß § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG zu erlauben, ihre Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Beigeladenen zu nehmen, weil die Klägerin zu 1 erkrankt und alleinerziehend sei und

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 19. Aug. 2014 - 1 C 3/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen U

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 19. Aug. 2014 - 1 C 7/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen U

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 19. Aug. 2014 - 1 C 1/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen U

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Mai 2014 - 11 S 2224/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.05.2013 - 11 K 563/12 - geändert.Ziffer 2 der Verfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24.02.2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 01. Apr. 2014 - 2 A 705/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 31. März 2014 - 8 L 711/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. 1 G r ü n d e 2Der Antrag der Antragsteller, 3den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Vw

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. März 2014 - 24 K 5977/12

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Die wohnsitzbeschränkende Nebenbestimmung zu der der Klägerin am 25. Juni 2012 erteilten Aufenthaltserlaubnis wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 06. März 2014 - 2 K 1932/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor 1. Die den Aufenthaltserlaubnissen der Kläger beigefügten Wohnsitzauflagen sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 11.07.2013 werden aufgehoben.2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die K

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 23. Jan. 2014 - 4 K 3/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 04.12.2013 wird angeordnet.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe  1 D

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Dez. 2013 - 11 S 2077/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. September 2013 - 2 K 1475/13 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragste

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Dez. 2013 - 7 K 4351/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Der Widerrufsvorbehalt in Ziffer 3. der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 9. Mai 2012 wird aufgehoben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 20. Aug. 2013 - 3 A 109/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Tatbestand 1 Die Kläger begehren ihre Umverteilung nach B-Stadt. 2 Die Kläger sind serbische Staatsangehörige und beide reisten zuletzt im Dezember 2011 in das Bundesgebiet ein. Mit Bescheid vom 9. März 2012 wurden sie auf das Bundesland

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 05. Juni 2013 - 9 B 160/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

Gründe 1 1. Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen unter Sofortvollzug gestellten Bescheid der Antragsgegnerin vom 02.05.2013, durch den ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG mit einer wohn

Referenzen

(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei...