Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV 2019 | § 6 Arten des Auslandstrennungsgelds

Als Auslandstrennungsgeld werden gewährt:

1.
Entschädigung für getrennte Haushaltsführung, bestehend aus:
a)
Auslandstrennungstagegeld (§ 7),
b)
Auslandstrennungsübernachtungsgeld (§ 8) und
c)
Abgeltung auslandstrennungsbedingten Mehraufwands (§ 9),
2.
Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort (§ 11),
3.
Entschädigung, wenn am neuen Dienstort keine Auslandsdienstbezüge gezahlt werden (§ 12 Absatz 7),
4.
Entschädigung im Einzelfall aus Sicherheitsgründen oder wegen anderer außergewöhnlicher Verhältnisse im Ausland (§ 12 Absatz 8),
5.
Reisebeihilfen für Heimfahrten (§ 13).

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Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV 2019 | § 13 Reisebeihilfen für Heimfahrten


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Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV 2019 | § 12 Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen


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(1) Als Auslandstrennungsübernachtungsgeld wird gewährt 1. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Ausland ins Inland die gleiche Vergütung wie bei Maßnahmen im Inland,2. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland oder im Ausland neben dem vo

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(1) Als Auslandstrennungstagegeld wird gewährt 1. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Ausland ins Inland die gleiche Vergütung wie bei Maßnahmen im Inland,2. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland oder im Ausland 75 Prozent des Tagege

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Aug. 2014 - 14 B 14.379

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

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Referenzen

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