Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung - AsylZBV 2008 | § 2

Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung - AsylZBV 2008 | § 2
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Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig für die Ausführung des Übereinkommens nach § 1 Nr. 1 und der Verordnungen nach § 1 Nr. 2 und 3 in Bezug auf

1.
die Übermittlung von Auf- und Wiederaufnahmeersuchen an die anderen Staaten sowie die Festlegung der Modalitäten der Überstellung,
2.
die Entscheidung über Auf- und Wiederaufnahmeersuchen der anderen Staaten sowie die Festlegung der Modalitäten der Überstellung,
3.
den Informationsaustausch sowie die notwendigen Mitteilungen an die betroffenen Drittstaatsangehörigen.

(2) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auch zuständig für die Zusammenarbeit mit den anderen Staaten nach der Verordnung gemäß § 1 Nr. 4 bei

1.
der endgültigen Identifizierung,
2.
der Auskunft über die gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 an die Zentraleinheit übermittelten und in der zentralen Datenbank gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung, Löschung und Sperrung.

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(1) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (Grenzbehörden) sind zuständig für die Maßnahmen und Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und Abs. 2 Nr. 1, wenn ein Drittstaatsangehöriger im gren
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Die Verordnung bestimmt die zuständigen Behörden für die Ausführung 1. des Übereinkommens vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrag
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published on 07/04/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 111/10 vom 7. April 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 426 Abs. 2 Satz 1; Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin II-Verordnung) Art. 1
published on 31/01/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 20/12 vom 31. Januar 2013 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 62 Abs. 1 Hätte die Haft wegen Fehlens eines zulässigen Haftantrags nicht angeordnet werd
published on 30/06/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 274/10 vom 30. Juni 2011 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 15 Abs. 6 Sätze 2, 3; AsylVfG § 13 Abs. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 2 a) Zur Widerlegung der Ver
published on 18/06/2014 00:00

Tenor I. Der Antrag nach § 123 VwGO wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmäc
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Die Verordnung bestimmt die zuständigen Behörden für die Ausführung 1. des Übereinkommens vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner...