Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 80 Ausschluss der Beschwerde

Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz können vorbehaltlich des § 133 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133


(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

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2246 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2018 - M 25 M 17.45954

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird in Ziffer II abgeändert und erhält folgende Fassung: Diese Kosten hat nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 01.03.2017 die Beklagte in Höhe von EUR 497,38 (i

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. März 2018 - Au 5 S 18.50329

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30219

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Geri

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 22. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50273

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 20. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50257

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50245

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50225

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50213

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Re

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. März 2018 - M 9 S 17.52290

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Über-stellung nach Itali

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2019 - 10 ZB 18.32210

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der zulässige Antrag ist unbegründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Mai 2019 - M 9 S 18.52510

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage vom 7. Juni 2018, bei Gericht eingegangen am 12. Juni 2018 (Az. M 9 K 18.52508), wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2019 - M 27 S 19.31719

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die in Nr. 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 12. Februar 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird abgelehnt. II. Der An

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2019 - RN 14 S 19.31006

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15.4.2019 (Gesch-Z. …-232) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Okt. 2018 - M 16 E 18.33929

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung seine Einreise in das Bundesg

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 30. Okt. 2018 - M 1 K 17.52005

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger, der sich zu seiner Identität nicht ausgewiesen hat, ist nach seinen

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Feb. 2016 - B 3 E 16.30062

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Bevollmächtigten wird abgelehnt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 9 ZB 16.30049

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 4 K 16.34662

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig. II. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Münster verwiesen. Gründe Zum Zeitpunkt der Klageerhebung hatte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 26 S 16.50922

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 25. Oktober 2016 (M 26 K 16.50921) gegen die Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. Oktober 2016 wird angeordnet. II. Die A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Jan. 2017 - M 1 S 16.51278

bei uns veröffentlicht am 02.01.2017

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Gründe I. Die am … geborene Antragstellerin zu 1) und ihr Sohn, der am &#x

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - M 1 S 16.51250

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am … geborene Antragsteller ist pakistanischer Staatsangehöriger. Er reis

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 1 K 16.51275

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig. II. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen. Gründe Gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2019 - M 11 S 19.50075

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen seine Überstellung nach Schweden im Rahmen des sog. Dublin-Verf

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 24. Jan. 2017 - RO 4 S 17.30196

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller, ein nach seinen Anga

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 8 S 16.51193

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der nach seinen Angaben am ... geborene Antragsteller ist nigerianischer Staatsangehöri

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 1 S 16.51276

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig. II. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen. Gründe Gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 ZB 16.30045

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 25. Jan. 2019 - AN 17 S 19.30019

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin ist kubanische Staatsangehörige. Sie

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Jan. 2017 - Au 1 S 16.32970

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren wird abgelehnt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 11. Jan. 2017 - AN 2 S 16.32491

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die 1976 geborene Antragstellerin ist irakische Staatsa

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Jan. 2017 - Au 5 S 17.30077

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 5 K 17.30076) gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheids des Bundesamtes ... vom 23. Dezember 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Koste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2017 - M 8 S 16.51189

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die drohende Überstel

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 17 S 17.30014

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger Indiens. Er reiste nach eigenen Angaben

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 17 S 17.30165

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger des Kosovo. Nachdem bereits im Jahr 199

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Jan. 2017 - M 16 K 16.33232

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Würzburg. Gründe I. Die Klage richtet sich gegen einen B

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Apr. 2019 - AN 14 S 19.50278

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor 1. Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 9 ZB 19.30848

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag des Klägers auf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 9 ZB 19.31225

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 9 ZB 19.30847

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 9 ZB 19.30822

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2017 - M 4 S 16.36071

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der 1980 geborene Antragsteller - ein irakischer Staatangehöriger - begehrt einstweilig

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2017 - M 4 E9 16.36467

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor Der Beschluss vom 23. Dezember 2016 (M 4 E 16.36001) wird aufgehoben; das Verfahren wird fortgeführt. Gründe I. Der Antragsteller, nach eigenen Angaben senegalesischer Staatsangehöriger, kam mit dem

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2017 - M 23 S 16.34080

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Oktober 2016 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Dez. 2017 - AN 3 S 17.51416

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. November 2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert b

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 18. Apr. 2016 - RO 9 S 16.30620

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. III. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Gerichtskosten we

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2016 - AN 3 K 16.50013

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Dezember 2015 wird in den Ziffern 2 und 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kl

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Apr. 2019 - Au 3 E 19.30435

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) bis zur

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. März 2016 - AN 3 K 15.50318

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 15.50318 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. März 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 710 01 Hauptpunkte: Flüchtlingsanerkennung in Ungarn; Unzulässigkeit de

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 6 S 18.31686

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen die in Nr. 6 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 8. Oktober 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. Der Antrag der Antragstellerin zu 2 w

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - 20 AS 16.50023

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag des Antragstellers, anzuordnen, das

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(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die...