Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 51 Länderübergreifende Verteilung

(1) Ist ein Ausländer nicht oder nicht mehr verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, ist der Haushaltsgemeinschaft von Familienangehörigen im Sinne des § 26 Absatz 1 bis 3 oder sonstigen humanitären Gründen von vergleichbarem Gewicht auch durch länderübergreifende Verteilung Rechnung zu tragen.

(2) Die Verteilung nach Absatz 1 erfolgt auf Antrag des Ausländers. Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde des Landes, für das der weitere Aufenthalt beantragt ist.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 60 Auflagen


(1) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), wird verpflichtet, an dem in der Verteilentscheidung nach §

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 52 Quotenanrechnung


Auf die Quoten nach § 45 wird die Aufnahme von Asylbegehrenden in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, des § 14a sowie des § 51 angerechnet.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 26 Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige


(1) Der Ehegatte oder der Lebenspartner eines Asylberechtigten wird auf Antrag als Asylberechtigter anerkannt, wenn 1. die Anerkennung des Asylberechtigten unanfechtbar ist,2. die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem Asylberechtigten schon in dem Sta

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 13. Nov. 2015 - M 24 K 15.2129, M 24 K 15.2130

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor I.Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18. Mai 2015 verpflichtet, die Kläger nach Hessen umzuverteilen. II.Der Beklagte hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III.Die

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2017 - M 17 K 16.33435

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - B 3 K 17.32322

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … geborene Kläg

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 11. Sept. 2018 - RN 14 K 17.33302

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22.5.2017 (Az. A...-232) wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, im nationalen Verfahren über den Asylantrag des Klägers zu entscheiden. II. Im Übrig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Okt. 2016 - 21 ZB 16.30251

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulas

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 12. Juli 2017 - B 3 K 17.31769

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Feb. 2018 - Au 6 K 17.1803

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch di

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Juni 2017 - B 3 S 17.31768

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 08.02.2017 gegen die Anlaufbescheinigungen der Landesdirektion Sachsen vom 01.02.2017 wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des geri

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Juni 2017 - B 3 E 17.32078

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwa

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 22. Nov. 2016 - M 24 K 16.2802

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Juni 2016 - M 24 E 16.2018, M 24 K 16.2016

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (M 24 E 16.2018) wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird sowohl

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 16. Juni 2016 - B 4 K 16.132

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … wird abgelehnt. 4. Der Strei

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Aug. 2016 - M 24 K 16.2016

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 07. Juni 2018 - 15 A 4520/17 As SN

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 7. November 2017 verpflichtet, die Kläger in ihren Zuständigkeitsbereich umzuverteilen. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Tatbestand

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. Apr. 2018 - 4 MB 37/18

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 11. Kammer, Einzelrichterin – vom 25. Januar 2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert: Die aufschiebende Wirkung

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 13. Apr. 2018 - A 4 K 6467/17

bei uns veröffentlicht am 13.04.2018

Tenor Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 24.07.2017 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Die Kläger wenden sich dagegen, dass ihre Asylanträge im schrif

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 07. Juli 2017 - 15 A 1567/16 As SN

bei uns veröffentlicht am 07.07.2017

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides seines Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Ausländerbehörde) vom 7. Juni 2016 verpflichtet, die Klägerin in das Bundesland Berlin umzuverteilen. Die Kosten des gerichtskost

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - 1 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tatbestand 1 Die Kläger, nach eigenen Angaben afghanische Staatsangehörige, wenden sich gegen die Ablehnung der Durchführung weiterer Asylverfahren.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 21. Okt. 2016 - 15 A 3428/15 As SN

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 21. August 2015 verpflichtet, die Klägerin in das Bundesland Berlin umzuverteilen. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt

Europäischer Gerichtshof Urteil, 17. März 2016 - C-695/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 17. März 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Eilvorabentscheidungsverfahren — Verordnung (EU) Nr. 604/2013 — Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats,

Verwaltungsgericht Trier Gerichtsbescheid, 04. März 2016 - 5 K 3320/15.TR

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

1. Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger länderübergreifend dem Bundesland Nordrhein-Westfalen zuzuweisen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Bek

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(1) Der Ehegatte oder der Lebenspartner eines Asylberechtigten wird auf Antrag als Asylberechtigter anerkannt, wenn 1. die Anerkennung des Asylberechtigten unanfechtbar ist,2. die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem Asylberechtigten schon in dem Staat bestanden...
(1) Der Ehegatte oder der Lebenspartner eines Asylberechtigten wird auf Antrag als Asylberechtigter anerkannt, wenn 1. die Anerkennung des Asylberechtigten unanfechtbar ist,2. die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem Asylberechtigten schon in dem Staat bestanden...