Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 32 Entscheidung bei Antragsrücknahme oder Verzicht

Im Falle der Antragsrücknahme oder des Verzichts gemäß § 14a Abs. 3 stellt das Bundesamt in seiner Entscheidung fest, dass das Asylverfahren eingestellt ist und ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt.

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zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung


(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 33 Nichtbetreiben des Verfahrens


(1) Das Bundesamt stellt das Verfahren ein oder lehnt den Asylantrag nach angemessener inhaltlicher Prüfung ab, wenn der Ausländer das Verfahren nicht betreibt. Sofern das Bundesamt das Verfahren einstellt, entscheidet es nach Aktenlage, ob ein Absch

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 14a Familieneinheit


(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstit

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106 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2019 - RN 14 S 19.31006

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15.4.2019 (Gesch-Z. …-232) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Jan. 2017 - Au 5 S 17.30077

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 5 K 17.30076) gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheids des Bundesamtes ... vom 23. Dezember 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Koste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Jan. 2018 - M 11 S 18.30426

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Abschiebungsandrohung unter Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 04.01.2018 (Az. …) wird angeordnet. II. Die Antrags

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Sept. 2016 - M 12 K 16.31269

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Mai 2016 wird in den Nr. 1, 3 und 4 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Asylanträge der Kläger fortzuführen und innerhalb einer Frist von drei Mon

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 12 K 16.30136

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. Januar 2016 wird in den Nr. 1, 3 und 4 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers fortzuführen und innerhalb einer Frist von drei M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Nov. 2016 - M 12 S 16.33538

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az. M 12 K 16.33537) gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. Oktober 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. März 2016 - M 2 K 15.31657

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 7. Dezember 2015 wird in Ziffern 3. und 4. aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Di

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. März 2019 - W 8 S 19.30421

bei uns veröffentlicht am 04.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird sowohl für das vorliegende S

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 23. Mai 2016 - AN 3 S 16.30449

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR. Gründe I. Der Antragsteller ist kubanischer S

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2016 - Au 6 K 15.30772

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. Dezember 2015 wird in Nr. 6 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 9/10, die Beklagte 1/

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. Juli 2019 - W 8 S 19.31343

bei uns veröffentlicht am 23.07.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller ist algerischer Staatsangehöriger, d

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2016 - M 2 K 15.31294

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die am ... September 1998 geborene Klägerin, kosovarische Staatsangehörige albanischer Volkszu

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Feb. 2017 - M 17 K 16.35318

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes vom 1. Dezember 2016 wird in Nr. 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ¾, die Beklagte ¼. III. Die Kostenentscheidun

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Feb. 2017 - Au 5 K 17.30076

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. Dezember 2016 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Geri

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Jan. 2017 - Au 5 K 16.33029

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Dezember 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist h

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Jan. 2018 - M 9 S 17.46829

bei uns veröffentlicht am 02.01.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der angedrohten Abschiebu

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 10. Apr. 2017 - W 5 S 17.31363

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage W 5 K 17.31362 gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. März 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die K

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Aug. 2017 - M 9 S 17.39626

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az.: M 9 K 17.39625) des Antragstellers gegen Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 2. Mai 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Koste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Aug. 2018 - M 21 S 17.38817

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich des Antragstellers zu 2. für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. März 2016 - AN 3 K 15.31316

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 15.31316 Im Namen des Volkes Urteil vom 14.03.2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 81001 Hauptpunkte: - Anfechtungsklage gegen Einstellungsentscheidun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 01. Feb. 2018 - B 7 K 17.33398

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Dez. 2015 - M 12 K 15.50788

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Mai 2014 aufzuheben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 15.30008

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 20. September 2013 wird in den Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. April 2013 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Aug. 2017 - Au 7 K 17.34047

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. November 2016 (Gesch.-Z.: ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - 20 B 14.30320

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 29. August 2013 wird in Ziffer I insoweit, als die Beklagte darin zur Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hinsichtlich Somalias verpflichtet wurde, und in Ziffe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Sept. 2017 - AN 2 K 16.30906

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 6. Juli 2016 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2017 - M 25 S 17.35579

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage M 25 K 17.35578 gegen die in Nr. 1 und Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. März 2017 verfügte Verfahrenseinstellung und die Abschiebungsandrohung wird an

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 23. Juli 2018 - Au 4 K 18.30645

bei uns veröffentlicht am 23.07.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 16.03.2018 (Gesch.-Z.: 7386288-475) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Nov. 2016 - M 16 S 16.34334

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 2. November 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Nov. 2016 - M 16 S 16.33434

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller ist ukrainischer Staatsangehörig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Juli 2018 - 4 B 18.30514

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann di

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Nov. 2016 - AN 4 K 16.30818

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Einstellungsentsche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 14.30212

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Ziffer I. Satz 1 und Ziffer II. des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2013 werden aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 24. Juli 2012 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung europare

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Nov. 2016 - Au 3 K 16.31790

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts ... vom 23. August 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2017 - M 24 S 16.35690

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Aug. 2017 - M 21 S 17.42162

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin ist nigerianische Staatsangehörige. Sie reiste am 11. April 2016 von

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Okt. 2016 - M 17 K 15.31601

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. November 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Parteien tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Häl

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Sept. 2016 - M 11 K 14.30854

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. Juni 2014 wird in Nrn. 4 und 5 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 AufenthG hinsichtli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2015 - 13a B 15.50071 u a.

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Die Verfahren 13a B 15.50069, 13a B 15.50070 und 13a B 15.50071 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufung wird zurückgewiesen. III. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tra

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2016 - 11 B 15.50130

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 26. September 2014 wird insoweit aufgehoben, als es Nr. 1 des Bescheids der Beklagten vom 3. Dezember 2013 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet hat, für die Kläger ein Asylv

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. März 2016 - M 17 S 16.30346

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 18-jährige Antragsteller ist albanischer Staatsangehöriger muslimischer Gla

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2015 - 13a B 15.50069, 13a B 15.50070, 13a B 15.50071

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Die Verfahren 13a B 15.50069, 13a B 15.50070 und 13a B 15.50071 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufung wird zurückgewiesen. III. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Jan. 2016 - AN 3 S 15.31315

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR. Gründe I. Der nach eigenen Angaben im Ja

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Nov. 2015 - M 16 K 15.50321

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Februar 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kläger und die Beklagte haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. März 2018 - M 1 K 17.43736, M 1 S 17.43738

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Okt. 2016 - Au 5 S 16.32020

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 5 K 16.32019) gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. September 2016 wird angeordnet. II. Die A

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 02. Nov. 2016 - Au 5 K 16.32019

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. September 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Ur

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Apr. 2017 - Au 4 S 17.31715

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Au 4 K 17.31714) gegen den Bescheid des Bundesamts vom 20. März 2017 (Gz.: ...) wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Okt. 2016 - Au 5 K 16.31640

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Juni 2018 - M 9 K 17.39319

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. März 2017 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

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(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...