Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 32 Entscheidung bei Antragsrücknahme oder Verzicht
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 32 Entscheidung bei Antragsrücknahme oder Verzicht
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Asylgesetz Inhaltsverzeichnis
Im Falle der Antragsrücknahme oder des Verzichts gemäß § 14a Abs. 3 stellt das Bundesamt in seiner Entscheidung fest, dass das Asylverfahren eingestellt ist und ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt.
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Das Bundesamt stellt das Verfahren ein oder lehnt den Asylantrag nach angemessener inhaltlicher Prüfung ab, wenn der Ausländer das Verfahren nicht betreibt. Sofern das Bundesamt das Verfahren einstellt, entscheidet es nach Aktenlage, ob ein Absch
(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstit
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

106 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 16.05.2019 00:00
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15.4.2019 (Gesch-Z. …-232) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
published on 12.01.2017 00:00
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 5 K 17.30076) gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheids des Bundesamtes ... vom 23. Dezember 2016 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Koste
published on 31.01.2018 00:00
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Abschiebungsandrohung unter Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 04.01.2018 (Az. …) wird angeordnet.
II. Die Antrags
published on 20.09.2016 00:00
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Mai 2016 wird in den Nr. 1, 3 und 4 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Asylanträge der Kläger fortzuführen und innerhalb einer Frist von drei Mon
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(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein...