Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung

(1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Herkunftsstaat) ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Absatz 1 droht.

(2) Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II bezeichneten Staaten.

(2a) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre, erstmals zum 23. Oktober 2017 einen Bericht darüber vor, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der in Anlage II bezeichneten Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen.

(3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot


(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen n

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft


(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtli

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen


(1) Die Agentur für Arbeit kann die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, an Maßnahmen zur Erlangung erster Kenntnisse der deuts
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 61 Erwerbstätigkeit


(1) Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben. Abweichend von Satz 1 ist dem Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung zu erlauben, wenn 1. das Asylverfahren nicht innerhalb

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen


(1) Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen haben (§ 14 Abs. 1), sind verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis z

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 30a Beschleunigte Verfahren


(1) Das Bundesamt kann das Asylverfahren in einer Außenstelle, die einer besonderen Aufnahmeeinrichtung (§ 5 Absatz 5) zugeordnet ist, beschleunigt durchführen, wenn der Ausländer 1. Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates (§ 29a) ist,2. di

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 18a Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege


(1) Bei Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a), die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen, ist das Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen, soweit die Unterbringung
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 4 Subsidiärer Schutz


(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der To

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen

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446 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 4 S 16.36485

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Migratio

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 17 S 17.30165

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger des Kosovo. Nachdem bereits im Jahr 199

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Okt. 2018 - Au 6 K 18.695

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Si

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Nov. 2017 - Au 6 K 17.346

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Nov. 2017 - Au 5 K 17.31732

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 15. Nov. 2016 - M 21 K 16.30104

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der nicht ausgewiesene Kläger ist nach eigenen Angaben senegalesischer S

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 14. Nov. 2016 - M 21 K 16.30080

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der ohne Ausweispapiere in das Bundesgebiet eingereiste Kläger gibt an,

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 15. Nov. 2016 - M 21 K 16.32710

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der nicht ausgewiesene Kläger ist nach eigenen Angaben senegalesischer

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2016 - M 15 S 16.30890

bei uns veröffentlicht am 06.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben lediger Staatsangehöriger der Republik Sen

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Sept. 2016 - M 12 K 16.31269

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Mai 2016 wird in den Nr. 1, 3 und 4 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Asylanträge der Kläger fortzuführen und innerhalb einer Frist von drei Mon

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2016 - M 15 S 16.30860

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben lediger Staatsangehöriger der Republik Sen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2019 - L 10 AL 23/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.02.2019 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Apr. 2019 - Au 6 E 19.389

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege einer

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Juni 2016 - AN 3 S 16.50175

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt 3.500,00 EUR. Gründe I. D

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Mai 2016 - W 1 S 16.30617

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... in Shush im Iran geborene Antragstelle

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2016 - M 16 S 16.30497

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller ist albanischer Staatsangehöri

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2019 - Au 6 K 17.33962

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tatbestand Die Klägerin begehrt zuletzt noch die Feststellung von Abschiebungsverboten. Die im Jahr 2003 im Kosovo geborene Klägerin ist Halbwaise, da nach eigenen Angaben und jenen ihrer Familie ihr Vater im Kosovo verstor

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 16 S 16.30495

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Apr. 2016 - M 16 S 16.30474

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamts für

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Apr. 2016 - M 16 S 16.30462

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am ... 2008 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Mit seinen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Apr. 2016 - M 16 S 16.30230

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. Januar 2016 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgeg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Apr. 2016 - M 16 S 16.30210

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28. Januar 2016 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgeg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Apr. 2016 - M 16 S7 16.30786

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 21. März 2016 (M 16 S 16.30448) wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Mai 2016 - M 4 S 16.31057

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Mai 2016 - M 4 S 16.31051

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Mai 2016 - M 4 S 16.31049

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Mai 2016 - M 4 S 16.31046

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Mai 2016 - M 4 S 16.31040

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Mai 2016 - M 4 S 16.31026

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Mai 2016 - M 4 S 16.31024

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Mai 2016 - M 4 S 16.31020

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Mai 2016 - M 4 S 16.31013

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Mai 2016 - M 4 S 16.31011

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerinnen (Mutter und ihre jüngere Tochter) begehren einstweiligen Rechtsschutz g

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. März 2016 - M 4 S 16.30585

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Apr. 2016 - M 4 S 16.30583

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2016 - M 4 S 16.30579

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Mi

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Sept. 2017 - Au 5 K 17.31208

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Apr. 2016 - M 4 S 16.30572

bei uns veröffentlicht am 22.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamts für Mi

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2016 - M 4 S 16.30565

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller, der angibt, am ... Oktober 1978 geboren zu sein, begehrt einstweiligen Recht

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2016 - M 4 S 16.30563

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für M

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Apr. 2016 - M 4 S 16.30557

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2016 - M 4 S 16.30553

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller, dessen Geburtsdatum mit dem ... Januar 1981 in den Akten geführt wird und

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. März 2016 - M 4 S 16.30544

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2016 - M 4 S 16.30540

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 12 K 15.2933

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. März 2016 - M 11 S 16.30591

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben lediger und kinderloser Staatsangehöriger de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. März 2017 - M 4 S 17.33108

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt … … in … wird s

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. März 2017 - M 4 S 17.33054

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Migra

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. März 2017 - M 4 S 17.33052

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flücht

Referenzen

(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung...
(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung...
(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung...
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,2...
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,2...
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,2...