Anreizregulierungsverordnung - ARegV | § 9 Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor

(1) Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor wird ermittelt aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung.

(2) In der ersten Regulierungsperiode beträgt der generelle sektorale Produktivitätsfaktor für Gas- und Stromnetzbetreiber jährlich 1,25 Prozent, in der zweiten Regulierungsperiode jährlich 1,5 Prozent.

(3) Die Bundesnetzagentur hat den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor ab der dritten Regulierungsperiode jeweils vor Beginn der Regulierungsperiode für die gesamte Regulierungsperiode nach Maßgabe von Methoden, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, zu ermitteln. Die Ermittlung hat unter Einbeziehung der Daten von Netzbetreibern aus dem gesamten Bundesgebiet für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren zu erfolgen. Die Bundesnetzagentur kann bei der Ermittlung auf die Verwendung der Daten von Netzbetreibern verzichten, die die Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 Absatz 2 gewählt haben. Die Bundesnetzagentur kann jeweils einen Wert für Stromversorgungsnetze und für Gasversorgungsnetze ermitteln.

(4) Die Landesregulierungsbehörden können bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen den durch die Bundesnetzagentur nach Absatz 3 ermittelten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor anwenden.

(5) Die Einbeziehung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors in die Erlösobergrenzen erfolgt durch Potenzierung der Werte nach den Absätzen 2 und 3 mit dem jeweiligen Jahr der Regulierungsperiode.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Anreizregulierungsverordnung - ARegV | § 11 Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile


(1) Als nicht beeinflussbare Kostenanteile gelten dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile und vorübergehend nicht beeinflussbare Kostenanteile. (2) Als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile gelten Kosten oder Erlöse aus1.gesetzlichen

Anreizregulierungsverordnung - ARegV | § 32 Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde


(1) Zur Verwirklichung eines effizienten Netzzugangs und der in § 1 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes genannten Zwecke kann die Regulierungsbehörde Entscheidungen durch Festlegungen oder Genehmigungen nach § 29 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetz

Anreizregulierungsverordnung - ARegV | § 27 Datenerhebung


(1) Die Regulierungsbehörde ermittelt die zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach Teil 2 und 3 notwendigen Tatsachen. Hierzu erhebt sie bei den Netzbetreibern die notwendigen Daten 1. zur Durchführung der Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösober
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Anreizregulierungsverordnung - ARegV | § 24 Vereinfachtes Verfahren


(1) Netzbetreiber, an deren Gasverteilernetz weniger als 15 000 Kunden oder an deren Elektrizitätsverteilernetz weniger als 30 000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, können bezüglich des jeweiligen Netzes statt des Effizienzverglei

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2012 - EnVR 93/10

bei uns veröffentlicht am 23.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 93/10 vom 23. Juli 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Juli 2012 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf und die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2012 - EnVR 98/10

bei uns veröffentlicht am 03.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 98/10 vom 3. August 2012 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. August 2012 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf und d

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2012 - EnVR 2/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2012

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2012 - EnVR 52/10

bei uns veröffentlicht am 09.10.2012

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2012 - EnVR 86/10

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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Okt. 2018 - 3 Kart 82/17 (V)

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Tenor Die Beschwerde der Betroffenen in der Fassung vom 27.08.2018 betreffend die Veröffentlichung der Effizienzwerte sowie der Aufwands- und Strukturparameter der Betroffenen der ersten, zweiten und dritten Regulierungsperiode zur Berechnung des Ma

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Dez. 2013 - VI-3 Kart 109/12 (V)

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Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 03.02.2012 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011, Az. BK8-11-024, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Mai 2012 - 202 EnWG 30/09

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Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Beschwerdegegnerin vom 25.11.2008 (Az.: 1 - 4455.4 - 3/151) wird z u r ü c k g e w i e s e n. 2. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten, ihre

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. März 2010 - 202 EnWG 20/09

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Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. Januar 2009 (Az.: 1-4455.5-3/65) wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und hat der Beschwerdegeg

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