Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
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Arbeitszeitgesetz Inhaltsverzeichnis
Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen gelten anstelle der Vorschriften dieses Gesetzes über Arbeits- und Ruhezeiten die Vorschriften über Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät in der jeweils geltenden Fassung.
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published on 23/05/2018 00:00
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2017 - 17 Sa 806/16 - wird zurückgewiesen.
published on 30/11/2016 00:00
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - wird zurückgewiesen.
published on 13/11/2013 00:00
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2012 - 16 Sa 1329/12 - wird zurückgewiesen.
published on 28/08/2013 00:00
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2012 - 15 Sa 1217/11 - wird zurückgewiesen.
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