Abgabenordnung - AO 1977 | § 338 Gebührenarten

Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.

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Referenzen - Gesetze | § 338 AO 1977

§ 338 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 338 AO 1977 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 19 Kosten


(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 337 Abs. 1, §§ 338 bis 346 der Abgabenordnung erhoben. Für die Gewährung einer Entschädigung an Auskunftspflichtige, Sachverständige und Treuhänder gelten §§ 107