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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Zeitreise: 19.06.2001

Ansprüche nach diesem Gesetz können nicht geltend gemacht werden, soweit ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder ein Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach Abschnitt 8 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes angeordnet ist.

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Ende des Gesetzes