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Amtlich · § 5 UrhG

Art. 137 aeuv

Zeitreise: nicht ausgewiesen

7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/107 Artikel 137 Die Einzelheiten für die Tagungen der Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind in dem Protokoll betreffend die Euro-Gruppe festgelegt.

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